§ 1 Die Ehe besteht aus zwei ungleichen Hälften, die Frau ist die bessere.
§ 2 Die Frau kommt unter die Haube, der Mann unter den Pantoffel.
§ 3 Kammerdebatten dürfen nur nach 22.00 Uhr unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.
§ 4 Die totale Auflösung darf nur in Liebe und höchstem Wohlgefallen geschehen.
§ 5 Eheliche Unstimmigkeiten müssen, egal, von wem Sie ausgehen, jeweils vom Ehemann durch ein gebührendes Geschenk wieder gut gemacht werden.
§ 6 Die Polizeistunde für den Göttergatten wird von der Frau bestimmt und von Mann in unbestimmten Fällen gehalten.